Meine Leistungen können Sie:
✓ steuerlich absetzen
✓ von der
gesetzlichen Krankenkasse teilweise zurück erstattet
bekommen, wenn Sie eine Kinderbetreuung/ Haushaltshilfe
während einer Krankenhausbehandlung benötigen, wenn bei
Ihnen eine akute schwere Erkrankung oder eine akute
Verschlimmerung einer chronischen Erkrankung vorliegt
✓ vom Pflegegeld der Pflegekasse bezahlen, wenn Sie pflegebedürftig sind
✓ ggf. vom Jugendamt bezuschussen lassen